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   LG Wiesbaden, 30.03.2021 - 9 O 888/20   

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LG Wiesbaden, 30.03.2021 - 9 O 888/20 (https://dejure.org/2021,52669)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 30.03.2021 - 9 O 888/20 (https://dejure.org/2021,52669)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 30. März 2021 - 9 O 888/20 (https://dejure.org/2021,52669)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rabüro.de

    Zur Haftung bei Sturz einer für die Treppenhausreinigung zuständigen Hausmeisterin auf einer Kellertreppe

  • RA Kotz

    Verkehrssicherungspflicht: Sturz Hausmeister auf Kellertreppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Dresden, 20.06.1996 - 7 U 905/96

    Winterdienst per Hausordnung und die Haftungsfrage

    Auszug aus LG Wiesbaden, 30.03.2021 - 9 O 888/20
    Folge hiervon ist, daß auf Grund dieser vertraglich geregelten Zuständigkeitsverteilung nicht - mehr - die Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern die Klägerin für den hier interessierenden Gefahrenbereich nach allgemeinen Deliktsgrundsätzen als verantwortlich anzusehen ist (vgl. OLG Dresden, NJWE-MietR 1996, 241 f.; BGH, NJW-RR 1989, 394, 395).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.1990 - 4 U 97/89
    Auszug aus LG Wiesbaden, 30.03.2021 - 9 O 888/20
    Hat sich aber die Klägerin vertraglich dazu verpflichtet, als Hausmeisterin auch für die Reinigung des Treppenhauses Sorge zu tragen, so durfte die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst davon absehen, Schutzvorkehrungen für den hier interessierenden Bereich zu ergreifen, weil sie sich grundsätzlich auf das Tätigwerden der Klägerin als Hausmeisterin verlassen durfte (vgl. OLG Düsseldorf, r+s 1990, 199, 200).
  • BGH, 17.01.1989 - VI ZR 186/88

    Übertragung der Wegereinigung auf einen Dritten in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus LG Wiesbaden, 30.03.2021 - 9 O 888/20
    Folge hiervon ist, daß auf Grund dieser vertraglich geregelten Zuständigkeitsverteilung nicht - mehr - die Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern die Klägerin für den hier interessierenden Gefahrenbereich nach allgemeinen Deliktsgrundsätzen als verantwortlich anzusehen ist (vgl. OLG Dresden, NJWE-MietR 1996, 241 f.; BGH, NJW-RR 1989, 394, 395).
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus LG Wiesbaden, 30.03.2021 - 9 O 888/20
    Diese ist nur dann zu verneinen, wenn aus der Sicht des Anspruchstellers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines derartigen Schadens wenigstens zu rechnen (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2001 zu VI ZR 381/99 - zitiert nach Juris - m. w. N.).
  • OLG Hamm, 04.08.1999 - 13 U 41/99

    Anscheinsbeweis für die Verletzung der Streupflicht; Übertragung von

    Auszug aus LG Wiesbaden, 30.03.2021 - 9 O 888/20
    Liegt aber, wie dargetan, eine wirksame Delegation der Verkehrssicherungspflicht vor, so verengt sich die ursprünglich die Wohnungseigentümergemeinschaft treffende Pflicht zur Sicherung des einmal eröffneten Verkehrs auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht, deren wesentlicher Inhalt darin besteht, zum einen eine geeignete Person auszuwählen und zum anderen diese im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zu überwachen (vgl. BGH, VersR 1996, 1151, 1152; OLG Hamm, VersR 2000, 862; OLG Celle, MDR 2006, 265 f.).
  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 75/95

    Haftung des Vermieters von Räumlichkeiten für die Instandsetzung von

    Auszug aus LG Wiesbaden, 30.03.2021 - 9 O 888/20
    Liegt aber, wie dargetan, eine wirksame Delegation der Verkehrssicherungspflicht vor, so verengt sich die ursprünglich die Wohnungseigentümergemeinschaft treffende Pflicht zur Sicherung des einmal eröffneten Verkehrs auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht, deren wesentlicher Inhalt darin besteht, zum einen eine geeignete Person auszuwählen und zum anderen diese im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zu überwachen (vgl. BGH, VersR 1996, 1151, 1152; OLG Hamm, VersR 2000, 862; OLG Celle, MDR 2006, 265 f.).
  • LG Coburg, 06.11.2012 - 11 O 235/11

    Treppensturz nach Arztbesuch

    Auszug aus LG Wiesbaden, 30.03.2021 - 9 O 888/20
    Dies für wahr unterstellt, bedeutet nach der hier vertretenen Auffassung aber, daß die Klägerin wegen der ihr bekannten - weil fortwährend monierten - tatsächlichen oder vermeintlichen Verunreinigung der Kellertreppe mit Fett oder dergleichen gehalten gewesen wäre, sich langsam und vorsichtig fortzubewegen und sich hierbei ununterbrochen am Handlauf - nach Darstellung der Klägerin gibt es dort ein Geländer - festzuhalten (vgl. LG Coburg, Urteil vom 06.11.2012 zu 11 O 235/11 für einen vergleichbaren Fall einer infolge von Bauarbeiten schlecht beleuchteten Wendeltreppe).
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